Änderungen der Verordnung über grenzüberschreitende Abfallverbringungen

Autor
AV Consulting
Kategorie
Abfälle, Verpackungen
Datum
2026 06 25
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Änderungen der Durchführungsverordnung zu Abfallverbringungen

Die durch die Verordnung Nr. D1-444 vom 2016-06-22 angenommene Verordnung „Über die Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 660/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2014 m. gegužės 15 d. zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen“ wurde geändert und neu gefasst. Die Änderungen treten am 2026-06-24 in Kraft.

Wichtigste Änderungen:

  1. Neuer EU-Rechtsrahmen

Die Verordnung (EU) 2024/1157 ersetzt das bislang verwendete Regelungsmodell.

  1. Neues Verfahren zur Informationsübermittlung

Die Datenübermittlung ist an die Anforderungen der EU-Verordnung und nicht an eine nationale Frist geknüpft.

  1. Aktualisierung der Inspektionspläne

Die Pläne werden entsprechend den neuen Anforderungen überprüft und aktualisiert.

  1. Datengestützte Begründung von Inspektionen

Größeres Gewicht wird gelegt auf:

  • Inspektionsergebnisse;
  • Risikobewertung;
  • Analyse von Verstößen.
  1. Vertraulichkeit

Der Schutz von Informationen und personenbezogenen Daten wird hervorgehoben.

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Die Änderungen der Verordnung gewährleisten die Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1157 in Litauen und eine wirksamere Kontrolle grenzüberschreitender Abfallverbringungen.

AV Consulting

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