Änderungen der Verfahrensbeschreibung für VAZ (Schutzzonen für Grundwasserentnahmestellen)

Autor
AV Consulting
Kategorie
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), TIPK, TL und andere Genehmigungen, Projekte
Datum
2026 04 03
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Änderungen bei den Schutzzonen von Grundwasserentnahmestellen

Die Beschreibung des Verfahrens zur Festlegung von Schutzzonen für Grundwasserentnahmestellen (im Folgenden: Verfahrensbeschreibung) wurde geändert. Die Anforderungen an die Festlegung von VAZ (Schutzzonen für Grundwasserentnahmestellen) und weitere damit zusammenhängende Informationen wurden präzisiert. Die Verfahrensbeschreibung wurde neu gefasst.
Die Änderungen treten am 2026-04-04 in Kraft.

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Nach den Änderungen vom 2026 04 04 wird die Festlegung von Grundwasser-VAZ nach Entnahmemenge und Verwendungszweck differenziert. Bei kleinen Entnahmen kann ein vereinfachtes Modell angewandt werden, das nur aus VAZ-Gürtel 1 oder aus Gürtel 1 zusammen mit einer Zone zur Begrenzung der Verschmutzung besteht. Für größere Entnahmen bleibt eine ausführliche hydrogeologische Begründung erforderlich. Außerdem wurde eine klare Regel eingeführt, wonach eine VAZ nicht regelmäßig überprüft wird, jedoch geändert werden muss, wenn sie die Voraussetzungen, unter denen sie festgelegt wurde, nicht mehr erfüllt oder sich die Entnahmeparameter ändern. Sie kann auch durch Verringerung der geltenden Anforderungen optimiert werden.

AV Consulting

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