Die Geruchsprobenahme ist ebenso wie die Schadstoffprobenahme streng geregelt. Eine Einzelmessung ist nicht aussagekräftig

Autor
AV Consulting
Kategorie
Düfte
Datum
2026 01 07
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Wie viele Proben sind zur Bestimmung von Gerüchen zu entnehmen?

A) Wenn die Quelle = Ventilator/Kanal (Punktquelle)

1. Sind die Emissionen stabil?
o Ja → n = 3 aufeinanderfolgende Proben je Quelle.
o Nein → Probenahme an die Schwankungen anpassen: über 3 Zeiträume (bei in Minuten gemessenen Schwankungen) oder Einzelproben über einen Zyklus entnehmen (bei in Stunden gemessenen Schwankungen).
2. Ist eine geringere Unsicherheit erforderlich?
o Ja → entsprechend den Genauigkeitsanforderungen in Anhang F auf 6–10 erhöhen.
3. Volumenstrom (V̇) und Zusammenfassung über mehrere Ventilatoren nicht außer Acht lassen.

B) Wenn die Quelle = aktive Flächenquelle (z. B. Biofilter)

1. Prüfen, ob v > 0,008 m/s ist (aktiv).
2. Fläche nach den m²-Regeln in Probenahmezellen unterteilen.
3. Methode auswählen:
o vollständige Abdeckung (bevorzugt)
o teilweise Abdeckung: ≥25 % (gleichmäßig)
o Haube: ≥10 % der Fläche der Zellen abdecken und 1 Probe je Zelle entnehmen.

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Anzahl und Methodik der Luftproben sind nach Art der Quelle auszuwählen: Bei Punktquellen werden Emissionsstabilität und Volumenstrom bewertet, bei Flächenquellen Strömungsgeschwindigkeit und prozentuale Flächenabdeckung.

AV Consulting

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