Die Anforderungen an den von im Freien verwendeten Geräten verursachten Umgebungslärm wurden durch Änderung von STR 2.01.08:2003 überarbeitet. Diese Vorschrift wurde durch die Verordnung Nr. 325 des Umweltministers vom 2003-06-30 „Über die Genehmigung von STR 2.01.08:2003 ‚Regelung des von im Freien verwendeten Geräten verursachten Umgebungslärms‘“ genehmigt. Die Präambel wurde geändert und STR 2.01.08:2003 um ein neues Kapitel VII1 „Besonderheiten der Anwendung von Konformitätsbewertungsverfahren, des Inverkehrbringens und der Marktüberwachung nach Aktivierung des Notfallmodus für den Binnenmarkt“ ergänzt.
Die Änderungen von STR 2.01.08:2003 treten am 2026-05-30 in Kraft.